Der Friedensrichter amtet sowohl im Zivil- wie auch im Strafwesen und zwar als urteilender Richter und als Sühnerichter.
Anschrift Friedensrichter Gemeinde 4616 Kappel SO:
Herr
Kuno Jäggi
Kreuzfeldstrasse 34
4616 Kappel SO
Zuständigkeit des Friedensrichters:
Als urteilender Richter:
- wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen,
- ein Schlichtungsverfahren notwendig ist und
- der Streitwert Fr. 2'000.00 nicht übersteigt
Als Sühnerichter:
- wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen und ein Schlichtungsverfahren notwendig ist
Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 kann der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten.
Schlichtungsbegehren können mit einem persönlichen Schreiben oder dem offiziellen Formular "Schlichtungsgesuch" beim Friedensrichter gestellt werden:
https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/publiservice/service/zivilprozessrecht/parteieingabenformulare/schlichtungsgesuch-d.pdf
Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten findet folgendes Formular Anwendung:
https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/publiservice/service/zivilprozessrecht/parteieingabenformulare/schlichtungsgesuch-arbeitsrecht-d.pdf
Als urteilender Richter:
- wenn es um eine Bussenverfügung (Strafbefehl) wegen der Übertretung eines Gemeindereglements geht
(z.B. Meldepflicht Einwohnerkontrolle, Feuerwehrreglement, etc.)
Erläuterungen, Tipps und Hinweise findet man in der Broschüre "Mein gutes Recht", herausgegeben vom Verband Schweizerischer Friedensrichter und Vermittler.
http://www.svfv.ch/fileadmin/user_upload/informationen/svfv_prospekt_20130403.pdf
(männliche Bezeichnungen gelten auch für Frauen)